Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGB’s gelten für alle Lieferungen von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch L.A.U.B. als Abteilung der H. & R. AUMÜLLER GMBH . In laufenden Geschäftsbeziehungen gelten diese Bedingungen auch für alle künftigen Geschäfte, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich anderweitige Regelungen getroffen werden. Abweichungen von diesen AGB’s bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Die vorbehaltlose Lieferung, Annahme der Bezahlung oder sonstiges Stillschweigen zu abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers gelten nicht als Anerkennung solcher Bedingungen durch den Verkäufer. Abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert.
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- Unser Angebot ist freibleibend. Dies betrifft sowohl Menge, Preise und auch Lieferkonditionen. Der Käufer ist bis zur Bestätigung oder Ausführung des Geschäfts durch uns an seine Bestellung gebunden. Die Bestätigung hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen.
- Unsere Verkaufs- und Angebots- bzw. Dienstleistungspreise verstehen sich netto also zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt. Bei Lieferungen erfolgen diese immer zuzüglich aller Lieferkosten. Ist eine frachtfreie Lieferung vereinbart, gehen Erhöhungen der Frachtsätze nach Vertragsschluss zu Lasten des Käufers.
- Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag bei uns eingegangen ist und wir darüber verfügen können. Wir behalten uns vor, eine Lieferung von einer Vorauszahlung oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit (Bürgschaft) durch den Käufer abhängig zu machen. Sollte dies vereinbart sein, geht das Risiko des Verderbs der Ware auf den Käufer ab Bestelldatum über. Wir sind berechtigt, bis zum Eingang der Vorauszahlung oder der Stellung der Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten. Das Recht auf Schadensersatz bei Nichteingang der geforderten Vorauszahlung / Bürgschaft liegt bei der L.A.U.B.!
- Nach 14 Tagen Zahlungsverzug erlauben wir uns 10 % Verzugszinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Bei Warenlieferungen erfolgen diese ab Lager Bruck. Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und auf Gefahr des Käufers. Das Transportmittel wird durch uns gewählt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transports wird keine Haftung übernommen. Mit Versendung der Waren geht die Gefahr auf den Käufer über. Dies gilt auch bei Versandt auf dem Postweg. Bei Lieferung frei Haus durch uns oder einen beauftragten Spediteur, wird die Ware Transportversichert. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder ruft er die Ware nicht innerhalb vereinbarter oder angemessener Fristen ab, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessen Frist berechtigt, nach seiner Wahl dem Käufer die Ware zu berechnen und diese unaufgefordert an ihn zu übersenden oder für dessen Rechnung einzulagern. Weitergehende Rechte des Verkäufers bleiben unberührt. Das Risiko des Verderbs von Ware liegt in einem derartigen Fall beim Käufer.
- Die Lieferfristbeginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung und der für den Auftrag erforderlichen Unterlagen und nicht vor Eingang einer vereinbarten oder geforderten Vorauszahlung oder Sicherheitenbereitstellung. Wir verpflichten uns, soweit nicht anders vereinbart, um eine Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschlanderfolgt zu dem vereinbarten Termin. Überschreitungen um bis zu zehn Werktage müssen vom Käufer akzeptiert werden. Bei höherer Gewalt im Sinne des Gesetzgebers, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Käufer deswegen Schadenersatzansprüche gegen uns geltend machen könnte.
- Eigentumsvorbehalt: Bei Warenlieferungen behält sich die LAUB das Eigentumsrecht an einer gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung seiner sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Werden die darunter fallenden Waren weiterverarbeitet, vermischt oder mit anderen Waren verbunden, so steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Rechnungspreises der Vorbehaltsware zum Rechnungspreis der anderen Waren. Alle sich daraus resultierenden Forderungen tritt der Käufer schon im Voraus an uns ab. Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so die LAUB die Herausgabe der gelieferten Waren verlangen. Hat der Käufer über diese schon verfügt, ist die LAUB berechtigt, die Herausgabe trotzdem zu verlangen; der Käufer ist verpflichtet, der LAUB sämtliche Miteigentümer an der Vorbehaltsware mit ihrer Firma, bzw. ihrem Namen, ihrer Anschrift und dem jeweiligen Miteigentumsanteil mitzuteilen.
- Folgende Punkte sind bei Warenlieferungen von einer Mängelrüge ausgeschlossen:
- Normaler Gewichtsschwund während des Transports.
- Beschädigung des Warenetikettes.
- Beschädigung der Umverpackung / Kartonage.
- Geschossrückstände in unseren Produkten: Für Rückstände von Geschossen, welche bei der Jagd verwendet werden (z. B. Blei), lehnt die LAUB jegliche Haftung und Mängelrüge ab. Da Wild erlegt und nicht geschlachtet wird, können selbst bei sorgfältigster Zerlegung und Verarbeitung Rückstände auftreten.
Der Käufer ist verpflichtet, eingehende Ware unverzüglich bei Anlieferung auf Mängel zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind sofort noch am selben Tag auch schriftlich anzuzeigen. Wird dies vom Käufer nicht getan, ist die Lieferung als genehmigt im Sinne des HGB anzusehen ist. Verstößt ein Käufer, gegen diese Pflichten, sind zudem etwaige Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Es gilt ein Haftungsausschluss der L.A.U.B. und deren gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen im Rahmen der Gewährleistung. Im Besonderen auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen:
- Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
- falscher Beratung
- aus Verschulden bei Vertragsabschluss oder aus unerlaubter Handlung.
Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit der Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, soweit diese nicht leitende Angestellte sind, beschränkt sich auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
- Erfüllungsort ist Bruck i. d. OPf., soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Gerichtsstand ist Regensburg. Die L.A.U.B. ist jedoch berechtigt, auch an einem für den Käufer begründeten anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
Bruck i. d. OPf., den 19.10.2022
L.A.U.B. Ludwig Aumüller Unternehmensbetreuung